Ein Fall für den Anwalt

Mercedes-Benz hat den Kulanzantrag mit der Begründung abgewiesen, dass die nachgerüstete Gasanlage ursächlich ist, diese ist herstellerseitig nicht freigegeben.

Ich habe hier die Rechnung über die Nachrüstung meines CLS 500 mit einer Prins Gasanlage, ausgestellt vom „autorisierten Mercedes-Benz Verkauf und Service“ der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG:
Rechnung über die Nachrüstung der Gasanlage

Der autorisierte Mercedes-Benz Service der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG hat also meinen Mercedes-Benz nachweislich mit Teilen nachgerüstet, für die keine Freigabe von Mercedes-Benz vorliegt. Daraus ist mir in der Folge ein Schaden von bislang 3.500 Euro entstanden, der Ersatz für das nach wie vor defekte Motorsteuergerät wird noch einmal mit mindestens 1.400 Euro zu Buche schlagen.

Ich habe diese Angelegenheit nun einem Rechtsanwalt übergeben.