Ein Fall für den Anwalt

Mercedes-Benz hat den Kulanzantrag mit der Begründung abgewiesen, dass die nachgerüstete Gasanlage ursächlich ist, diese ist herstellerseitig nicht freigegeben.

Ich habe hier die Rechnung über die Nachrüstung meines CLS 500 mit einer Prins Gasanlage, ausgestellt vom „autorisierten Mercedes-Benz Verkauf und Service“ der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG:
Rechnung über die Nachrüstung der Gasanlage

Der autorisierte Mercedes-Benz Service der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG hat also meinen Mercedes-Benz nachweislich mit Teilen nachgerüstet, für die keine Freigabe von Mercedes-Benz vorliegt. Daraus ist mir in der Folge ein Schaden von bislang 3.500 Euro entstanden, der Ersatz für das nach wie vor defekte Motorsteuergerät wird noch einmal mit mindestens 1.400 Euro zu Buche schlagen.

Ich habe diese Angelegenheit nun einem Rechtsanwalt übergeben.

Mercedes-Benz weist Kulanzantrag ab

Nach vierwöchiger Funkstille des Mercedes-Benz Customer Assistance Center frage ich per Email nach dem Stand der Dinge bezüglich meines Kulanzantrages. Innerhalb weniger Stunden erhalte ich dann, ebenfalls per Email, die Abweisung:

Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Fax vom 30. September und Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2014. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.

Mit Ihrem CLS 500 haben Sie sich – nicht zum ersten Mal – für einen Mercedes-Benz entschieden – das freut uns. Sie informieren uns über die im Bereich des Motors durchgeführten Arbeiten und bitten um eine kulante Lösung sowie Abhilfe. Über den Aufwand, mit dem ungeplante Werkstattaufenthalte verbunden sind, sind wir uns im Klaren und bitten Sie hierfür um Entschuldigung.

Wir haben den Sachverhalt intern und mit der Serviceleitung der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG erörtert. Unsere Recherchen ergaben, dass Ursache für Ihre Beanstandungen die nachgerüstete Gasanlage ist. Diese ist herstellerseitig nicht freigegeben. Eine Beteiligung an Ihren Kosten ist deshalb nicht möglich.

Abhilfe für die von Ihnen monierten Startschwierigkeiten ist voraussichtlich durch die Erneuerung des Motorsteuergerätes möglich. Diese Arbeit können Sie – zu Ihren Lasten – bei jedem Mercedes-Benz Partner durchführen lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Steuergerät individuell programmiert wird und eine Rücknahme deshalb ausgeschlossen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis und sind auch in Zukunft gerne für Sie und Ihren CLS da.

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Freundliche Grüße
Kundenbetreuung Deutschland