Eintragung bei der Zulassungsstelle

Da es sich bei der Umrüstung eines Benzinmotors auf Flüssiggasbetrieb um eine technische Änderung am Fahrzeug handelt, muss diese auch von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Man legt einfach das TÜV/DEKRA Gutachten des Umbaus mit den bisherigen Fahrzeugpapieren vor, zahlt 19 Euro und geht mit frischen Papieren wieder nach Hause. Bis auf die technischen Komponenten der Anlage gibt es nur eine Änderung in der Zulassung und den Fahrzeugpapieren: Betrieb mit Benzin / Flüssiggas. Leider, denn weil das Fahrzeug auch weiterhin mit Benzin betrieben werden kann, gibt es keine Vorteile bei der Kfz-Steuer.

« »

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert